Gold-Inlays

Gold wird für Einlagefüllungen (Inlays) – aber auch für Kronen und Brücken in Form spezieller Legierungen verarbeitet. Gold ist eine bewährte, langlebige und körperverträgliche Lösung. Das Gold-Inlay ist eine Präzisionsarbeit vom Zahnarzt und Zahntechniker. Ob Haltbarkeit, Passgenauigkeit oder Körperverträglichkeit – Gold ist ein bewährter und in vielerlei Hinsicht überlegener Werkstoff. Ein Gold-Inlay kann über Jahrzehnte halten. Jedes Gold-Inlay ist ein Unikat.

Keramik-Inlays

Für anspruchsvolle Patienten ist das vollkeramische Inlay die richtige Alternative. Die im zahntechnischen Labor hergestellte, absolut passgenaue Keramikfüllung wird durch eine hauchdünne Composite-Schicht untrennbar mit dem Zahn verbunden. Auch wird der Zahn dadurch geschont, dass nur die erkrankte Zahnsubstanz entfernt werden muss. Dies ist auch bei größeren Defekten möglich, so dass in einigen Fällen sogar eine Überkronung vermieden werden kann.

Komposite

Zahnfarbene Alternativen zum Amalgam sind plastische Kompositkunststoffe, die mit Mikro-Glaspartikeln gefüllt sind und eine perfekte Ästhetik ermöglichen. Diese Art der Versorgung eignet sich für den Frontzahnbereich und für kleine Füllungen im Seitenzahnbereich. Der Aufwand für diese Füllungen ist hoch und die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur einen Teil der Kosten. Die Ergebnisse sind aber in ästhetischer als auch funktioneller Hinsicht hervorragend.

Amalgam

Amalgam hat sich als Füllungsmaterial für Zahnschäden wegen seiner einzigartigen Eigenschaften in vielen Jahrzehnten bewährt. Aufgrund seines Quecksilberanteils ist es jedoch auch in die Kritik geraten. Gesundheitliche Schäden durch Amalgam konnten wissenschaftlich bislang aber nicht eindeutig erwiesen werden. Lediglich für Patienten mit Nierenschäden, Quecksilberallergiker, Schwangere und Stillende bestehen Bedenken bezüglich seiner Anwendung. Ästhetisch anspruchsvoller, haltbarer und in jedem Falle auch sicherer sind zahnfarbene Füllungen aus speziellen Kunststoffen (Composite), Keramik- und Gold-Inlays. Hierfür werden die Kosten jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.